Versicherung des Unfallgegners ermitteln – kostenlos.
Sie hatten einen Unfall und haben nur das Kennzeichen des Unfallgegners? Das reicht: Wir ermitteln für Sie kostenlos die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung – Sie erhalten innerhalb von 30 Minuten eine Antwort.
Das brauchen wir von Ihnen:
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Unfalldatum und Unfallort
- Ihre Kontaktdaten für die Rückmeldung
In 3 Schritten zur Versicherung des Gegners
Formular ausfüllen
Kennzeichen, Unfalldatum, Unfallort und Ihre Kontaktdaten eintragen – dauert 2 Minuten.
Wir ermitteln für Sie
Wir fragen die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Sie ab – kostenlos.
Wir melden uns bei Ihnen
Sie erhalten innerhalb von 30 Minuten eine Antwort. Auf Wunsch übernehmen wir danach auch Gutachten und komplette Abwicklung – für Geschädigte kostenlos.
Versicherung des Unfallgegners jetzt ermitteln lassen
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns innerhalb von 30 Minuten bei Ihnen. 100 % kostenlos, ohne Verpflichtung.
Lieber direkt sprechen?
📞 02306 910778124/7 erreichbar – auch am Wochenende💬 WhatsAppKennzeichen senden – wir kümmern uns✉️ info@fahrzeugcheck123.deAntwort in max. 30 MinutenKurz & klar beantwortet
Ist die Ermittlung wirklich kostenlos?
Ja, zu 100 % – und ohne jede Verpflichtung. Sie zahlen nichts und gehen keinen Vertrag ein.
Welche Angaben brauche ich?
Das Kennzeichen des Unfallgegners, das Unfalldatum und den Unfallort. Mehr nicht – den Rest erledigen wir.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Innerhalb von max. 30 Minuten melden wir uns bei Ihnen – rund um die Uhr, auch am Wochenende.
Warum bieten Sie das kostenlos an?
Wir sind Kfz-Experten für Unfallgutachten. Wenn Sie möchten, übernehmen wir nach der Ermittlung auch Ihr Gutachten und die komplette Abwicklung mit der Versicherung – für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls ebenfalls kostenlos. Ob Sie das nutzen, entscheiden allein Sie.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Kennzeichen notiert? Dann sind es nur noch 2 Minuten.
Jetzt kostenlos ermitteln lassen – Antwort in max. 30 Minuten.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat mehr Ansprüche, als die meisten wissen — und die gegnerische Versicherung wird Sie in der Regel nicht von sich aus darauf hinweisen. Das Wichtigste in Kürze:
- Freie Wahl des Sachverständigen. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt. Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen — die Kosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Haftpflicht.
- Freie Werkstattwahl. Sie entscheiden, wo repariert wird. Ein Verweis auf eine Partnerwerkstatt der Versicherung ist ein Angebot, keine Vorgabe.
- Anwaltliche Vertretung. Auch die Kosten eines Rechtsanwalts gehören bei klarer Haftung zum erstattungsfähigen Schaden.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall. Solange Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen — oder auf eine Entschädigung, wenn Sie darauf verzichten.
- Wertminderung. Ein repariertes Unfallfahrzeug ist weniger wert als ein unfallfreies. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Anspruch, der häufig übersehen wird.
Der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag: Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Er beziffert aber nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und den Zustand vor dem Schaden — und ist damit die belastbarere Grundlage, wenn es Streit gibt. Wir beraten Sie kostenlos, was in Ihrem Fall das Richtige ist.
Die vier häufigsten Fehler nach einem Unfall
- Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Er wird von der Partei bezahlt, die zahlen soll. Das muss kein schlechtes Gutachten bedeuten — aber Sie geben ohne Not ein Recht auf.
- Ein schnelles Abfindungsangebot annehmen. Wer früh einen Pauschalbetrag anbietet, rechnet damit, dass der tatsächliche Schaden höher liegt. Nach der Unterschrift sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
- Reparieren, bevor der Schaden dokumentiert ist. Was einmal repariert ist, lässt sich nicht mehr beweisen. Erst dokumentieren, dann reparieren.
- Zu lange warten. Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer wird die Zuordnung des Schadens zum Unfall.
Häufige Fragen
Reicht das Kennzeichen wirklich aus?
In den allermeisten Fällen ja. Wir brauchen das Kennzeichen des Unfallgegners, das Unfalldatum und den Unfallort. Fehlt eines davon, melden Sie sich trotzdem — oft lässt sich der Rest rekonstruieren.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
In der Regel innerhalb von 30 Minuten, rund um die Uhr — auch abends, am Wochenende und an Feiertagen. Sie bekommen von uns den Namen der gegnerischen Haftpflichtversicherung und, falls vorhanden, die Schadennummer. Auf Wunsch sagen wir Ihnen im selben Zug, ob in Ihrem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag das Richtige ist.
Was kostet mich die Ermittlung?
Nichts. Der Service ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein, uns anschließend mit einem Gutachten zu beauftragen.
Was, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat?
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei — das ist Voraussetzung für die weitere Abwicklung. Wenn Sie das Kennzeichen notiert haben, ermitteln wir trotzdem die Versicherung. Ist der Verursacher gar nicht bekannt, kommt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe in Betracht.
Der Unfallgegner kam aus dem Ausland — geht das auch?
Ja, dafür gibt es das Grüne-Karte-System und in Deutschland benannte Schadenregulierungsbeauftragte. Geben Sie im Formular an, aus welchem Land das Fahrzeug kam.
Ist das Gutachten für mich wirklich kostenlos?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Haftungslage trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Sie zahlen nichts. Bei ungeklärter oder geteilter Schuld sieht es anders aus — darauf weisen wir Sie vorher hin, nicht hinterher.
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen zum ersten Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei streitiger Haftung oder Personenschaden sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
