Unverschuldeter Unfall? Wir sichern Ihre Ansprüche.
Unabhängiges Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag – für Geschädigte 100 % kostenlos, denn die gegnerische Haftpflicht trägt die Kosten. Wir dokumentieren den Schaden vor Ort und übernehmen die komplette Abwicklung.
Ihre Rechte als Geschädigter
Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zu:
- 100 % kostenlos – keine Vorkasse
- Freie Gutachterwahl – nicht der Gutachter der Versicherung
- Komplette Abwicklung mit der Versicherung
- Kostenlose Ersteinschätzung in max. 30 Minuten
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Beides erstellen wir für Sie – der Unterschied liegt im Schadenumfang. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall das Richtige ist.
Unfallgutachten
- Vollständige Beweissicherung – auch versteckte Schäden
- Dokumentiert Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Grundlage für alle Ansprüche gegenüber der Versicherung
- Für Geschädigte kostenlos – zahlt die gegnerische Haftpflicht
Kostenvoranschlag
- Schlanke, schnelle Kalkulation der Reparaturkosten
- Geeignet für Bagatellschäden
- Zügige Regulierung mit der Versicherung
- Transparent – Kostenfrage klären wir vorab mit Ihnen
In 4 Schritten zu Ihrem Geld
Sie melden nur den Schaden – alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Schaden melden
Per Formular, WhatsApp oder Anruf – ein paar Fotos vom Schaden reichen für den Start. Antwort in max. 30 Minuten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Gutachten oder Kostenvoranschlag? Wir beraten Sie ehrlich und verständlich – ohne Fachchinesisch.
Begutachtung vor Ort
Unser Prüfer kommt zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt und dokumentiert den Schaden vollständig.
Geld von der Versicherung
Ihr Gutachten bzw. Kostenvoranschlag geht an die Versicherung – wir übernehmen die Abwicklung bis zum Abschluss.
Diese Rechte haben Sie – und die Versicherung sagt es Ihnen nicht.
Die gegnerische Versicherung möchte möglichst wenig zahlen. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht.
Melden Sie Ihren Schaden – dauert 2 Minuten
Wir melden uns in max. 30 Minuten mit einer kostenlosen Ersteinschätzung – rund um die Uhr.
Lieber direkt sprechen?
📞 02306 910778124/7 erreichbar – auch am Wochenende💬 WhatsApp-SoforthilfeFotos senden, Einschätzung erhalten✉️ info@fahrzeugcheck123.deAntwort in max. 30 MinutenKurz & klar beantwortet
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung. Für Sie als Geschädigten ist das Gutachten 100 % kostenlos – ohne Vorkasse.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Sie haben freie Gutachterwahl und dürfen einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Das ist wichtig, denn der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was brauche ich?
Faustregel: Bei kleineren Blechschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag, bei allen anderen Schäden ist das Gutachten die richtige Wahl – es sichert auch Wertminderung und versteckte Schäden. Wir beraten Sie kostenlos in max. 30 Minuten.
Was ist Wertminderung?
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreies. Diesen Wertverlust können Sie sich erstatten lassen – ein Gutachten dokumentiert ihn, ein Kostenvoranschlag nicht.
Ich hatte eine Teilschuld – lohnt sich das trotzdem?
Auch bei Teilschuld können anteilige Ansprüche bestehen. Senden Sie uns die Infos zu Ihrem Fall – wir schauen kostenlos drauf und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja. Unsere Prüfer kommen deutschlandweit zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – Sie müssen nirgendwo hinfahren.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Nach der Vor-Ort-Aufnahme erstellen wir Ihr Gutachten zeitnah und reichen es direkt bei der Versicherung ein. Die Ersteinschätzung erhalten Sie schon in max. 30 Minuten.
Wer führt die Begutachtung durch?
Ausschließlich Prüfer vom Fach: Kfz-Mechaniker, Karosseriebauer und Prüfingenieure – zertifiziert durch die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH.
Was kostet mich das Gutachten als Geschädigter?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?
Bei sehr kleinen Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag; in der Praxis wird dafür häufig eine Grenze im Bereich von etwa 750 Euro genannt. Darüber ist ein vollständiges Gutachten der sichere Weg, weil nur dort Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert dokumentiert werden. Wir sehen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen ehrlich, was ausreicht.
Was ist Nutzungsausfall und steht er mir zu?
Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer – beides hält Ihr Gutachten fest.
Darf die Versicherung mein Gutachten kürzen?
Versicherer kürzen Gutachterhonorare und einzelne Reparaturpositionen regelmäßig. Ein sauber aufgebautes, nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten ist die beste Grundlage, um solchen Kürzungen zu widersprechen – auf Wunsch gemeinsam mit unserem Partneranwalt.
Was brauche ich für den Besichtigungstermin?
Das Fahrzeug, den Fahrzeugschein, Ihren Führerschein sowie die Unfalldaten: Tag, Uhrzeit, Ort, das Kennzeichen des Unfallgegners und – falls vorhanden – die polizeiliche Tagebuchnummer. Alles Weitere erledigen wir vor Ort.
Was ist der Restwert und wer ermittelt ihn?
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist. Er wird im Gutachten ausgewiesen und ist besonders wichtig, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ermittelt wird er von uns als unabhängigem Sachverständigenbüro.
Ihr Schaden. Ihre Rechte. Unsere Aufgabe.
Melden Sie Ihren Schaden jetzt – kostenlose Ersteinschätzung in max. 30 Minuten, rund um die Uhr.
